{"version":"1.0","provider_name":"Car wrapping","provider_url":"https:\/\/car-wrapping-stuttgart.de\/en","author_name":"CarWrappingStuttgart","author_url":"https:\/\/car-wrapping-stuttgart.de\/en\/author\/carwrappingstuttgart\/","title":"AGB - Car Wrapping","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"RATEhCdSkE\"><a href=\"https:\/\/car-wrapping-stuttgart.de\/en\/agb\/\">AGB<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/car-wrapping-stuttgart.de\/en\/agb\/embed\/#?secret=RATEhCdSkE\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8220;AGB&#8221; &#8212; Car Wrapping\" data-secret=\"RATEhCdSkE\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script>\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/car-wrapping-stuttgart.de\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n<\/script>","description":"AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen \u2013 nachfolgend \u201eAGB\u201c genannt \u2013 gelten f\u00fcr alle Rechtsgesch\u00e4fte des Handwerksbetriebes Car Wrapping Stuttgart, Kammererstra\u00dfe 12, 71636 Ludwigsburg\u2013 nachstehend \u201eAuftragnehmer\u201c genannt \u2013 nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner \u2013 nachstehend \u201cAuftraggeber\u201d genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell vereinbart wurden. (2) \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen werden dem Auftragnehmer in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der \u00c4nderungen an den Auftragnehmer absenden. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. \u00a0 \u00a7 2 Zustandekommen des Vertrages\/ Vertragsgegenstand (1) Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande durch einen m\u00fcndliche oder schriftliche Anfrage des Auftraggebers und eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Auftragnehmers, und zwar auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post oder durch die \u00dcbergabe des zu folierenden oder zu stylenden Fahrzeugs. (2) Gegenstand des Vertrages sind die in der erteilten Auftragsbest\u00e4tigung genau bezeichneten Arbeiten am jeweiligen Fahrzeug, die den Umfang der Arbeiten best\u00e4tigen. Eine genaue Bezeichnung des Fahrzeugs und der durchzuf\u00fchrenden Arbeiten wird in der Auftragsbest\u00e4tigung ebenfalls festgelegt. (3) Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung vor, so ist diese f\u00fcr den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Arbeiten ma\u00dfgebend. Nebenabreden, Sonderw\u00fcnsche und Sonderanfertigungen bed\u00fcrfen einer Best\u00e4tigung des Auftraggebers in Textform. (4) Die Erstellung eines Kostenvoranschlages kann dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Dieser darf im Anschluss nur mit Zustimmung des Auftraggebers \u00fcberschritten werden. (5) Die Auftragsbet\u00e4tigung erm\u00e4chtigt den Auftragnehmer, Unterauftr\u00e4ge zu erteilen und dazu Subunternehmer einzuschalten und Probefahrten sowie \u00dcberf\u00fchrungsfahrten durchzuf\u00fchren. \u00a7 3 Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle bekannten und vermuteten M\u00e4ngel, Sch\u00e4den oder Schw\u00e4chen an seinem Fahrzeug, welche sich auf die Arbeiten auswirken, k\u00f6nnen, unaufgefordert mitzuteilen. (2) Der Auftraggeber hat s\u00e4mtliche pers\u00f6nlichen Gegenst\u00e4nde aus dem Fahrzeug vor \u00dcbergabe zu entfernen. (3) Der Auftraggeber hat s\u00e4mtliche verbotenen Gegenst\u00e4nde sowie verbotene Substanzen aus dem Fahrzeug zu entfernen. F\u00fcr den Fall, dass w\u00e4hrend der Auftragsbearbeitung solche im Fahrzeug gefunden werden, wird das Vertragsverh\u00e4ltnis mit sofortiger Wirkung beendet und die Polizei entsprechend informiert. (4) Der Verg\u00fctungsanspruch entsteht bei einem Versto\u00df gegen \u00a7 3 Ziffer 3 in voller H\u00f6he. \u00a0 \u00a7 4 Fertigstellung (1) Nennt der Auftragnehmer schriftlich einen Fertigstellungstermin, hat er diesen \u00c4ndert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Werkstattauftrag und tritt dadurch eine Verz\u00f6gerung ein, so hat der Auftragnehmer unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde einen neuen\u00a0 Fertigstellungstermin zu nennen. (2) Wenn der Auftragnehmer einen verbindlichen Fertigstellungstermin infolge h\u00f6herer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder erheblicher Betriebsst\u00f6rungen ohne eigenes Verschulden, insbesondere durch Ausbleiben von Fachkr\u00e4ften oder von Zulieferungen, nicht einhalten kann, besteht auf Grund hier durch bedingter Verz\u00f6gerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz oder zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen, insbesondere auch nicht durch Stellungeines Ersatzfahrzeuges oder durch Erstattung von Kosten f\u00fcr die tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber \u00fcber die Verz\u00f6gerungen zu unterrichten. \u00a0 \u00a7 5 Verg\u00fctung (1) Der Auftragnehmer f\u00fchrt die angebotenen Arbeiten zum Festpreis gem\u00e4\u00df der Auftragsbest\u00e4tigung aus. (2) Dem Festpreis liegt der Umfang der Folier-\/ Stylingarbeit zugrunde. Dieser findet seine gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Werkvertrages \u00a7\u00a7 631 ff. BGB. (3) Der Festpreis ist verbindlich und schlie\u00dft alle mit der Durchf\u00fchrung der Folierung \/ des Stylings verbundenen Kosten und Auslagen ein. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Berechnung einer Entfolierung nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Ziffer 1 durchzuf\u00fchren. (4) S\u00e4mtliche Zahlungen sind bei Auslieferung des Fahrzeugs ohne jeden Abzug f\u00e4llig. Die Zahlung kann dabei nur in bar oder per Girokarte erfolgen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. (5) Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. (6) S\u00e4mtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlich g\u00fcltigen Mehrwertsteuer in H\u00f6he von derzeit 19%. Angebote und Auftragsbest\u00e4tigungen weisen die Nettopreise zzgl. der Mehrwertsteuer sowie die sich ergebenden Bruttopreise aus oder aber, den Bruttopreis unter Hinweis auf die H\u00f6he der darin enthaltenen Mehrwertsteuer. \u00a7 6 Anzahlung Der Auftraggeber leistet bei Auftragserteilung eine Anzahlung in H\u00f6he von 20 % der vertraglich vereinbarten Summe. Die Anzahlung dient der verbindlichen Terminreservierung und der sofortigen Beschaffung des, f\u00fcr diesen Auftrag ben\u00f6tigten, Folienmaterials. \u00a0 \u00a7 7 Widerruf (1) Auftraggeber die Verbraucher sind, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. (2) Ein Widerruf muss schriftlich, per Brief oder E-Mail, erfolgen. (3) Falls der Auftraggeber seinen Auftrag widerruft, erh\u00e4lt er seine Anzahlung \u2013 abz\u00fcglich der Kosten der bereits eingekauften Folie \u2013 zur\u00fcck. \u00a0 \u00a7 8 Abnahme (1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen \u00fcber die Fertigstellung Die Abnahme erfolgt, grunds\u00e4tzlich im Betrieb des Auftragnehmers. (2) Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten \u00dcbergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den Auftragnehmer unverz\u00fcglich Im Fall des Verzuges des Auftraggebers mit der Abnahme haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. (3) Der Auftraggeber ist bei Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet, dieses auf erkennbare M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den zu pr\u00fcfen und diese sofort zu melden. Gleiches gilt f\u00fcr \u00fcberlassenes Zubeh\u00f6r. (4) Befindet sich der Auftraggeber mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, kann der Auftragnehmer pauschal die orts\u00fcbliche Aufbewahrungsgeb\u00fchr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens sowie weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt;eine etwaig pauschal geltend gemachte orts\u00fcbliche Aufbewahrungsgeb\u00fchr ist aber auf weitergehende Geldanspr\u00fcche Dem Auftraggeber bleibtder Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschal geltend gemachte orts\u00fcbliche Aufbewahrungsgeb\u00fchr entstanden ist. \u00a7 9 Gew\u00e4hrleistung \/ Haftung (1) Die Gew\u00e4hrleistung sowie die Haftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. F\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Auftragnehmer ausschlie\u00dflich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzungwesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird."}