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<oembed><version>1.0</version><provider_name>Car wrapping</provider_name><provider_url>https://car-wrapping-stuttgart.de/en</provider_url><author_name>CarWrappingStuttgart</author_name><author_url>https://car-wrapping-stuttgart.de/en/author/carwrappingstuttgart/</author_url><title>AGB - Car Wrapping</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="7z5whCpoc9"&gt;&lt;a href="https://car-wrapping-stuttgart.de/en/agb/"&gt;AGB&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://car-wrapping-stuttgart.de/en/agb/embed/#?secret=7z5whCpoc9" width="600" height="338" title="&#x201C;AGB&#x201D; &#x2014; Car Wrapping" data-secret="7z5whCpoc9" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script&gt;
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&lt;/script&gt;</html><description>AGB Allgemeine Gesch&#xE4;ftsbedingungen &#xA7; 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Allgemeinen Gesch&#xE4;ftsbedingungen &#x2013; nachfolgend &#x201E;AGB&#x201C; genannt &#x2013; gelten f&#xFC;r alle Rechtsgesch&#xE4;fte des Handwerksbetriebes Car Wrapping Stuttgart, Kammererstra&#xDF;e 12, 71636 Ludwigsburg&#x2013; nachstehend &#x201E;Auftragnehmer&#x201C; genannt &#x2013; nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner &#x2013; nachstehend &#x201C;Auftraggeber&#x201D; genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell vereinbart wurden. (2) &#xC4;nderungen dieser Gesch&#xE4;ftsbedingungen werden dem Auftragnehmer in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der &#xC4;nderungen an den Auftragnehmer absenden. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. &#xA0; &#xA7; 2 Zustandekommen des Vertrages/ Vertragsgegenstand (1) Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande durch einen m&#xFC;ndliche oder schriftliche Anfrage des Auftraggebers und eine schriftliche Auftragsbest&#xE4;tigung des Auftragnehmers, und zwar auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post oder durch die &#xDC;bergabe des zu folierenden oder zu stylenden Fahrzeugs. (2) Gegenstand des Vertrages sind die in der erteilten Auftragsbest&#xE4;tigung genau bezeichneten Arbeiten am jeweiligen Fahrzeug, die den Umfang der Arbeiten best&#xE4;tigen. Eine genaue Bezeichnung des Fahrzeugs und der durchzuf&#xFC;hrenden Arbeiten wird in der Auftragsbest&#xE4;tigung ebenfalls festgelegt. (3) Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbest&#xE4;tigung vor, so ist diese f&#xFC;r den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Arbeiten ma&#xDF;gebend. Nebenabreden, Sonderw&#xFC;nsche und Sonderanfertigungen bed&#xFC;rfen einer Best&#xE4;tigung des Auftraggebers in Textform. (4) Die Erstellung eines Kostenvoranschlages kann dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Dieser darf im Anschluss nur mit Zustimmung des Auftraggebers &#xFC;berschritten werden. (5) Die Auftragsbet&#xE4;tigung erm&#xE4;chtigt den Auftragnehmer, Unterauftr&#xE4;ge zu erteilen und dazu Subunternehmer einzuschalten und Probefahrten sowie &#xDC;berf&#xFC;hrungsfahrten durchzuf&#xFC;hren. &#xA7; 3 Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle bekannten und vermuteten M&#xE4;ngel, Sch&#xE4;den oder Schw&#xE4;chen an seinem Fahrzeug, welche sich auf die Arbeiten auswirken, k&#xF6;nnen, unaufgefordert mitzuteilen. (2) Der Auftraggeber hat s&#xE4;mtliche pers&#xF6;nlichen Gegenst&#xE4;nde aus dem Fahrzeug vor &#xDC;bergabe zu entfernen. (3) Der Auftraggeber hat s&#xE4;mtliche verbotenen Gegenst&#xE4;nde sowie verbotene Substanzen aus dem Fahrzeug zu entfernen. F&#xFC;r den Fall, dass w&#xE4;hrend der Auftragsbearbeitung solche im Fahrzeug gefunden werden, wird das Vertragsverh&#xE4;ltnis mit sofortiger Wirkung beendet und die Polizei entsprechend informiert. (4) Der Verg&#xFC;tungsanspruch entsteht bei einem Versto&#xDF; gegen &#xA7; 3 Ziffer 3 in voller H&#xF6;he. &#xA0; &#xA7; 4 Fertigstellung (1) Nennt der Auftragnehmer schriftlich einen Fertigstellungstermin, hat er diesen &#xC4;ndert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegen&#xFC;ber dem urspr&#xFC;nglichen Werkstattauftrag und tritt dadurch eine Verz&#xF6;gerung ein, so hat der Auftragnehmer unverz&#xFC;glich unter Angabe der Gr&#xFC;nde einen neuen&#xA0; Fertigstellungstermin zu nennen. (2) Wenn der Auftragnehmer einen verbindlichen Fertigstellungstermin infolge h&#xF6;herer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder erheblicher Betriebsst&#xF6;rungen ohne eigenes Verschulden, insbesondere durch Ausbleiben von Fachkr&#xE4;ften oder von Zulieferungen, nicht einhalten kann, besteht auf Grund hier durch bedingter Verz&#xF6;gerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz oder zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen, insbesondere auch nicht durch Stellungeines Ersatzfahrzeuges oder durch Erstattung von Kosten f&#xFC;r die tats&#xE4;chliche Inanspruchnahme eines Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber &#xFC;ber die Verz&#xF6;gerungen zu unterrichten. &#xA0; &#xA7; 5 Verg&#xFC;tung (1) Der Auftragnehmer f&#xFC;hrt die angebotenen Arbeiten zum Festpreis gem&#xE4;&#xDF; der Auftragsbest&#xE4;tigung aus. (2) Dem Festpreis liegt der Umfang der Folier-/ Stylingarbeit zugrunde. Dieser findet seine gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Werkvertrages &#xA7;&#xA7; 631 ff. BGB. (3) Der Festpreis ist verbindlich und schlie&#xDF;t alle mit der Durchf&#xFC;hrung der Folierung / des Stylings verbundenen Kosten und Auslagen ein. Der Auftragnehmer beh&#xE4;lt sich das Recht vor, die Berechnung einer Entfolierung nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 5 Ziffer 1 durchzuf&#xFC;hren. (4) S&#xE4;mtliche Zahlungen sind bei Auslieferung des Fahrzeugs ohne jeden Abzug f&#xE4;llig. Die Zahlung kann dabei nur in bar oder per Girokarte erfolgen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. (5) Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdr&#xFC;cklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. (6) S&#xE4;mtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuz&#xFC;glich der gesetzlich g&#xFC;ltigen Mehrwertsteuer in H&#xF6;he von derzeit 19%. Angebote und Auftragsbest&#xE4;tigungen weisen die Nettopreise zzgl. der Mehrwertsteuer sowie die sich ergebenden Bruttopreise aus oder aber, den Bruttopreis unter Hinweis auf die H&#xF6;he der darin enthaltenen Mehrwertsteuer. &#xA7; 6 Anzahlung Der Auftraggeber leistet bei Auftragserteilung eine Anzahlung in H&#xF6;he von 20 % der vertraglich vereinbarten Summe. Die Anzahlung dient der verbindlichen Terminreservierung und der sofortigen Beschaffung des, f&#xFC;r diesen Auftrag ben&#xF6;tigten, Folienmaterials. &#xA0; &#xA7; 7 Widerruf (1) Auftraggeber die Verbraucher sind, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. (2) Ein Widerruf muss schriftlich, per Brief oder E-Mail, erfolgen. (3) Falls der Auftraggeber seinen Auftrag widerruft, erh&#xE4;lt er seine Anzahlung &#x2013; abz&#xFC;glich der Kosten der bereits eingekauften Folie &#x2013; zur&#xFC;ck. &#xA0; &#xA7; 8 Abnahme (1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen &#xFC;ber die Fertigstellung Die Abnahme erfolgt, grunds&#xE4;tzlich im Betrieb des Auftragnehmers. (2) Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten &#xDC;bergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den Auftragnehmer unverz&#xFC;glich Im Fall des Verzuges des Auftraggebers mit der Abnahme haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrl&#xE4;ssigkeit. (3) Der Auftraggeber ist bei Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet, dieses auf erkennbare M&#xE4;ngel oder Sch&#xE4;den zu pr&#xFC;fen und diese sofort zu melden. Gleiches gilt f&#xFC;r &#xFC;berlassenes Zubeh&#xF6;r. (4) Befindet sich der Auftraggeber mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, kann der Auftragnehmer pauschal die orts&#xFC;bliche Aufbewahrungsgeb&#xFC;hr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Nachweis eines h&#xF6;heren Schadens sowie weitergehende gesetzliche Anspr&#xFC;che (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch&#xE4;digung, K&#xFC;ndigung) bleiben unber&#xFC;hrt;eine etwaig pauschal geltend gemachte orts&#xFC;bliche Aufbewahrungsgeb&#xFC;hr ist aber auf weitergehende Geldanspr&#xFC;che Dem Auftraggeber bleibtder Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer &#xFC;berhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschal geltend gemachte orts&#xFC;bliche Aufbewahrungsgeb&#xFC;hr entstanden ist. &#xA7; 9 Gew&#xE4;hrleistung / Haftung (1) Die Gew&#xE4;hrleistung sowie die Haftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. F&#xFC;r leichte Fahrl&#xE4;ssigkeit haftet der Auftragnehmer ausschlie&#xDF;lich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des K&#xF6;rpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzungwesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch f&#xFC;r die leicht fahrl&#xE4;ssige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des K&#xF6;rpers oder der Gesundheit gehaftet wird.</description></oembed>
